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    bis zum 6. Lebensjahr, Mutter-Kind-Pass

Im Eltern-Kind-Pass ist eine augenärztliche Untersuchung im 22.-26. Lebensmonat vorgesehen. Bei dieser Untersuchung ist die Gabe von pupillenerweiternden Augentropfen notwendig um Fehlsichtigkeiten und Erkrankungen im Auge auszuschließen. Die Kinder sehen in der Nähe danach für einige Stunden schlechter und können blendempfindlich sein. An sonnigen Tagen sollten sie eine Sonnenbrille für den Nachhauseweg mitbringen.

Sollte Ihr Kind an Epilepsie leiden oder bereits einmal einen Fieberkrampf gehabt haben, vereinbaren Sie hier bitte keinen Termin sondern kontaktieren mich per E-Mail oder Telefon.
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