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Filterauswahl

  • Erwachsene

    ab 15 Jahre

 

• Bitte bringen Sie Ihre Sehhilfen und bereits vorhandene Befunde mit.
• Bitte nehmen Sie sich für den Ordinationsbesuch ausreichend Zeit.
• Eintropfuntersuchungen ab dem 40. Lebensjahr:
Für viele Untersuchungen müssen die Pupillen mit Tropfen erweitert werden. Nach der Untersuchung können Sie für einige Stunden nicht selbst mit dem Auto fahren.
• OCT-Untersuchungen: Ab dem 40. Lebensjahr ist eine jährliche Glaukomvorsorge mit OCT-Untersuchung gemäß den Empfehlungen der österreichischen ophthalmologischen Gesellschaft (ÖOG) erforderlich.
Auch bei diagnostiziertem Glaukom, Diabetikern, Makuladegeneration oder vor Augenoperationen führen wir OCT-Untersuchungen durch – gemäß nationalen und internationalen Behandlungsrichtlinien. Für alle Krankenkassen in der Steiermark außer der SVS ist die OCT eine Leistung im kassenfreien Raum, weshalb ein Selbstbehalt anfällt. Der Selbstbehalt orientiert sich an den aktuellen Ärztekammerempfehlungen.

Weitere Informationen inklusive unserer Tarife zum OCT finden Sie hier.
 • Hinweis: 
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Termine mit Rettungstransport ausschließlich telefonisch zu vereinbaren.
• Terminänderungen: Bitte stornieren Sie Ihren Termin rechtzeitig (48h vorher), wenn Sie ihn nicht wahrnehmen können, ansonsten wird ein Ausfallhonorar von 50€ fällig. Ein Storno ist über das Internet oder telefonisch möglich.

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